Im November und Dezember 2024 hat das Amt Klützer Winkel für die Gemeinden des Amtes 2250 Bescheide über Zweitwohnungssteuer für die Jahre 2020 bis 2023 verschickt. Dabei wird rückwirkend für vergangene Kalenderjahre eine erheblich höhere Steuer gefordert.
Ab dem Herbst 2025 werden in einer zweiten Welle Bescheide verschickt, mit denen für die Jahre 2021 bis 2024 Zweitwohnungssteuer gefordert wird. Stand April 2025 sollen dem Amt Klützer Winkel 798 Widersprüche / Einsprüche vorliegen (Antworten des Amtes Klützer Winkel auf den Prüfauftrag des Amtsausschusses vom 31. März 2025, Seite 4 f) Die Zahl der Widersprüche hat sich mittlerweile auf über 1300 erhöht.
Es bestehen nicht nur gegen die Satzungen der Gemeinden im Amt Klützer Winkel wegen Zweitwohnungssteuer ab Ende 2023 erhebliche rechtliche Zweifel, die vom Amt Klützer Winkel ab Ende 2024 verschickten Schreiben zur Zweitwohnungssteuer sind auch aus weiteren Gründen rechtlich fragwürdig.
Gliederung
Transparenz erforderlich
Rechtmäßigkeit der Steuerbescheide?
Formelle Rechtmäßigkeit der "Bescheide" über Zweitwohnungssteuer
Wirksamkeit der Rechtsgrundlage - ist die Satzung über Zweitwohnungssteuer vom Dezember 2023 rechtmäßig?
Weitere materielle Rechtmäßigkeit der "Bescheide" über Zweitwohnungssteuer?
Ausschluss der Eigennutzung für mehr als zwei Monate (§ 4 Abs. 4 der Satzungen)
Einzugsermächtigung / Zahlungsfrist
Rechtsgrundlagen - Texte, Fundstellen
Intransparenz des gesamten Vorgehens des Amtes Klützer Winkel und der Gemeinden im Klützer Winkel
Neben schwierigen Rechtsfragen sorgt vor allem die weitgehende Intransparenz des ganzen Vorgehens des Amtes Klützer Winkel und der Gemeinden des Amtes, für die die Bescheide erlassen worden sind, für Unsicherheit und Frustration bei vielen Betroffenen.
- Der Anlass für die "Aktion" ist für die Betroffenen nicht erkennbar. Die Begründung der Beschlussvorlage vom 28. 11. 2023 für die Satzung über Zweitwohnungssteuer ist nicht aussagekräftig (siehe unten). Die dort in Bezug genommene Entscheidung des Verwaltungsgerichts Schwerin über die Rechtswidrigkeit der Zweitwohnungssteuersatzung 2016 ist bisher nicht amtlich veröffentlicht (ich habe die Gerichtsentscheidung mittlerweise durch persönliches Engagement bekommen und unten veröffentlicht).
- In den im Herbst 2024 versandten Fragebögen zur Zweitwohnungssteuer ist von der Vorbereitung neuer Steuerbescheide auf der Grundlage einer neuen Satzung der Gemeinden keine Rede.
- Die sogenannten "Bescheide" enthalten keinerlei textliche Begründung, es wird keine Rechtsgrundlage angegeben, es ist keine Rede davon, dass frühere Bescheide aufgehoben oder geändert werden sollen, es wird keinerlei Erläuterung zum Vorgehen mit Rückwirkung gegeben. Die "Bescheide" sind eigentlich nur Kontoauszüge mit rechnerischer Erläuterung des Zahlbetrages.
- Es soll, soweit vorhanden, von Einzugsermächtigungen Gebrauch gemacht werden, es wird aber kein Termin genannt, zu dem die Beträge eingezogen werden sollen. Es ist zweifelhaft, ob für diese Fälle die Einzugsermächtigungen überhaupt erteilt worden sind.
- Trotz mehrmaliger Berichterstattung über das Thema in der Ostsee-Zeitung seit Anfang Dezember 2024 gibt es keine erläuternde und Unsicherheiten mindernde Öffentlichkeitsarbeit des Amtes Klützer Winkel und der Gemeinden.
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Sind die Bescheide über Zweitwohnungssteuer ab dem Jahr 2020 rechtmäßig?
Das Verwaltungsgericht Schwerin hat mit zwei Urteilen vom 18. Juni 2026 Steuerbescheide über Zweitwohnungssteuer für die Jahre 2020 folgende für rechtswidrig erklärt.
Zum einen sind die Satzungen über Zweitwohnungssteuer in den Gemeinden des Amtes Klützer Winkel wegen eines fehlerhaften Steuermaßstabes rechtswidrig und nichtig,
https://www.landesrecht-mv.de/bsmv/document/NJRE001649909
zum anderens dürfen bestandskräftige Bescheide über Zweitwohnungssteuer nur sehr eingeschränkt nach den Vorschriften der Abgabenordnung (§ 172 AO) rückwirkend geändert werden, auch wenn die den Bescheiden zugrunde liegende Satzung nichtig sein sollte.
https://www.landesrecht-mv.de/bsmv/document/NJRE001649910
So liegt sind aber gerade die Sachverhalte allermeist.
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Rechtmäßige Satzung zur Zweitwohnungssteuer als Grundlage für Steuerbescheide?
Jeder Verwaltungsakt benötigt nach dem Grundgesetz (Art. 20 Abs. 3 GG) für seine Rechtmäßigkeit eine sog. Ermächtigungsgrundlage. Als Ermächtigungsgrundlage kommen auch kommunale Satzungen in Betracht, wenn es ein Gesetz gibt, dass Kommunen ermächtigt, durch Satzungen Steuern zu erheben. So eine Rechtsgrundlage gibt es in Mecklenburg-Vorpommern mit dem Kommnalabgabengesetz Mecklenburg-Vorpommern (siehe unten).
Erforderlich ist weiter, dass die kommunale Satzung rechtmäßig ist. Die Rechtsgrundlagen sind unten zu finden.
Da alle von den Gemeinden im Amt Klützer Winkel ab dem Herbst 2023 in Kraft gesetzten Zweitwohnungssteuersatzungen im Wesentlichen gleich sind, gilt das Nachfolgende für alle diese Satzungen über Zweitwohnungssteuer.
Im Herbst 2023 hat das Verwaltungsgericht Schwerin mehrere Satzungen über Zweitwohnungssteuer von Gemeinden des Amtes Klützer Winkel für rechtswidrig erklärt. Siehe dazu den Beschluss des Verwaltungsgerichts Schwerin vom 31. 8. 2023 zur Zweitwohnungssteuer der Stadt Klütz unten.
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Ist die Satzung der Gemeide Boltenhagen über Zweitwohnungssteuer vom 14. 12. 2023 als Rechtsgrundlage für die Bescheide über Zweitwohnungssteuer wirksam?
Rückwirkung in der Steuergesetzgebung / bei kommunalen Steuersatzungen
Frage: Ist es zulässig, eine gemeindliche Satzung über Zweitwohnungssteuer rückwirkend für abgelaufene Kalenderjahre zu ändern und dabei absichtlich die Steuer zu erhöhen ?
Wegen einer von der Gemeinde beabsichtigten rückwirkenden Erhöhung des Zweitwohnungssteuer liegt hier eine unzulässige echte Rückwirkung vor.
Nach Höhne in Driehaus, Kommunalabgabenrecht, § 2 Rn. 31 ff:
Das Bundesverfassungsgericht unterscheidet herkömmlich zwischen echter und unechter Rückwirkung. Eine echte Rückwirkung liegt nur vor, wenn das (neue) Gesetz kraft der Rückwirkungsanordnung nachträglich ändernd in abgewickelte, der Vergangenheit angehörende Tatbestände eingreift; dagegen ist eine unechte Rückwirkung in Fallgestaltungen anzunehmen, in denen Sachverhalte und Rechtsbeziehungen, die in der Vergangenheit bereits verwirklicht, aber in der Gegenwart noch nicht abgeschlossen sind, anders geregelt werden. Während die unechte Rückwirkung grundsätzlich zulässig ist, ist eine echte Rückwirkung nur ausnahmsweise zulässig, nämlich wenn das Vertrauen des Bürgers auf eine bestimmte bestehende Rechtslage sachlich nicht gerechtfertigt und daher nicht schutzwürdig war.
Anlass dafür, dass eine Gemeinde die Rückwirkung einer Abgabesatzung anordnet, kann auch sein, dass Steuerbescheide auf eine unwirksame Satzung gestützt sind und die Gemeinde ein Interesse daran hat, diese rechtswidrigen Bescheide gleichwohl zu „ halten ”. In diesen Fällen kann eine neue Satzung grundsätzlich mit Rückwirkung an die Stelle der unwirskamen Satzung treten. Der verfassungsrechtliche Grundsatz des Vertrauensschutzes hindert den Satzungsgeber nicht, eine wegen eines Fehlers im Beitragsmaßstab unwirksame Satzung durch eine neue Satzung mit geändertem Beitragsmaßstab rückwirkend zu ersetzen.
Einem etwaigen Vertrauen eines Betroffenen, wegen der Unwirksamkeit der ursprünglichen Satzung von einer Abgabepficht überhaupt verschont zu bleiben, fehlt die Schutzwürdigkeit, weil er jedenfalls seit der Verabschiedung der Satzung und deren Bekanntmachung mit einer Belastung durch die entsprechende Abgabe rechnen musste.
Die vom Bundesverfassungsgerichts gezogenen Grenzen für die Zulässigkeit einer echten Rückwirkung gelten auch für rückwirkende kommunale Satzungen.
Nicht zulässig wäre dagegen, dass eine Gemeinde rückwirkend Regelungen trifft, mit denen sie für abgeschlossene Maßnahmen gezielt ihre Beitragseinnahmen erhöhen will. Eine solche Entscheidung stellte eine grundsätzlich unzulässige echte Rückwirkung dar.
Das Verwaltungsgericht Schwerin hat in seiner Entscheidung vom 18. Juni 2025 - 6 A 3526/25 SN - die Zulässigkeit der Rückwirkung bejaht (worauf es aber im Ergebnis nicht ankam). Dieses ist m. E. zweifelhaft.
https://www.landesrecht-mv.de/bsmv/document/NJRE001649909
Detailliert zur Unzulässigkeit der Rückwirkung der Satzungen über Zweitwohnungssteuer hier.
Rechtlich zulässiger Steuermaßstab in der Satzung vom 14. 12. 2023?
Siehe dazu die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Schwerin vom 18. Juni 2026 - 6 A 3526/25 SN .
https://www.landesrecht-mv.de/bsmv/document/NJRE001649909
Inhaltliche Richtigkeit - Berechnung der Steuer korrekt?
Umfang der Privatnutzung korrekt berücksichtigt?
Unabhängig von der formalen Rechtmäßigkeit der "Bescheide" und der Rechtmäßigkeit der Satzung über Zweitwohnungssteuer müssen für die "materielle" Rechtmäßigkeit der "Bescheide" die Voraussetzungen der Satzung korrekt angewandt werden. Insbesondere geht es dabei auch um den Umfang der Möglichkeit der Privatnutzung der Immobilie (§ 4 Abs. 4 der Zweitwohnungssteuersatzung Boltenhagen). Hier sind die individuellen Sachverhalte im Einzelfall zu prüfen.
VG Greifswald 3. Kammer-28.03.2025-3 A 768-24 HGW
VG Greifswald 3. Kammer-01.08.2025 3 A 1153/25 HGW
VG Greifswald 3. Kammer 25.07.2025 3 A 1227/25 HGW
VG Greifswald 3. Kammer 07.08.2025 3 A 1848/24 HGW
VG-Schwerin-8. Oktober 2023-4 A 461-23 -Ausschluss-Eigennutzung-Kapitalanlage
VG Schwerin 4. September 2023 4 A 2171/20 SN
Berechnung der Steuer korrekt?
In den Steuerbescheiden über Zweitwohnungssteuer ist von einer "Netto-Kaltmiete" die Rede, ohne dass erkennbar ist, wo der Betrag oder Rechenfaktor herkommt. Soll dass der Faktor nach § 4 Abs. 1 Satz 1 erster Halbsatz der Satzung sein? Von einer Netto-Kaltmiete ist in der Satzung über Zweitwohnungssteuer vom 14. 12. 2023 nicht die Rede.
Wann ist die Zweitwohnungssteuer zu zahlen?
In den Schreiben des Amtes Klützer Winkel heißt es "Offene Forderungen zu den nachstehend aufgeführten Terminen [Datum] und [Betrag]".
Zur Fälligkeit der Zweitwohnungssteuer sagt § 6 Absatz 4 der Zweitwohnungssteuersatzung Boltenhagen vom 14. 12. 2023: "Die Steuer wird in vierteljährlichen Teilbeträgen jeweils zum 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November fällig. Für die Vergangenheit nachzuzahlende Steuerbeträge werden innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Steuerbescheides fällig." Dieses entspricht § 2 Abs. 1 Satz 1 KAG M-V.
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Zulässigkeit des Gebrauchs von Einzugsermächtigungen durch das Amt Klützer Winkel in diesen Fällen?
Rechtsgrundlagen für die Erhebung von Zweitwohnungsssteuer im Klützer Winkel, Landkreis Nordwestmecklenburg
Zweitwohnungssteuersatzung Boltenhagen vom 14. 12. 2023
Die Satzung ist rückwirkend zum 1. 1. 2020 in Kraft getreten, § 10 der Satzung.
Beschlussvorlage BV/12/23/217 des Amtes Klützer Winkel vom 28.11.2023 für die Gemeindevertretung Boltenhagen zur Satzung über die Zweitwohnungssteuer rückwirkend ab 2020.
Zitat: "Sachverhalt
Für das Innehaben einer Zweitwohnung im Gemeindegebiet erhebt die Gemeinde Ostseebad Boltenhagen eine Zweitwohnungssteuer. Grundlage dafür ist die Satzung über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer in der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen vom 20.09.2016.
Das Verwaltungsgericht Schwerin hat mit seinem Urteil im September 2023 die Zweitwohnungssteuersatzung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen vom 20.09.2016 für nichtig erklärt. Seitdem arbeitet das Amt Klützer Winkel auf Hochtouren daran die Zweitwohnungssteuersatzung zu heilen. Dies ist 4 Jahre rückwirkend möglich.
Aus diesem Grund wurde der Entwurf einer neuen Zweitwohnungssteuersatzung vorbereitet. Die Änderungen sind in der anliegenden Synopse zum Entwurf der Zweitwohnungssteuersatzung rot markiert."
Dokumente zum Beschluss der Gemeindevertretung Boltenhagen vom 14. 12. 2023
Zweitwohnungssteuersatzung der Gemeinde Boltenhagen vom 20. 9. 2016
Diese Satzung ist vom Verwaltungsgericht Schwerin unter anderen mit einem Beschluss vom 31. 8. 2023 für unwirksam erklärt worden.
Die Argumentation des VG Schwerin dort ist auch für die im Jahr 2023 und 2024 in den Gemeinden des Amtes Klützer Winkel interessant.
Zum Vergleich die Unterlagen zu Satzungen weiterer Gemeinden des Amtes Klützer Winkel über Zweitwohungssteuer.
Die Unterlagen für die Stadtvertretung Klütz sind hier zu finden.
Text der Beschlussvorlage BV/02/24/033 des Amtes Klützer Winkel:
Für das Innehaben einer Zweitwohnung im Gemeindegebiet erhebt die Stadt Klütz eine Zweitwohnungssteuer. Im Oktober 2023 wurde mit Urteil beim Verwaltungsgericht Schwerin die Zweitwohnungssteuer der Stadt Klütz vom 01. Dezember 2015 als nichtig erklärt und ist deshalb unwirksam. Das Amt Klützer Winkel hat daher mit Herrn Dr. Groteloh eine neue Zweitwohnungssteuersatzung ausgearbeitet. Die Satzung kann für 4 Jahre rückwirkend wirksam werden. Für den Steuermaßstab wurde gemäß den Empfehlungen des Gerichts die Lage, Art und das Baujahr der Gebäude berücksichtigt."
Die Unterlagen für die Gemeindevertretung Kalkhorst sind hier zu finden.
Die Unterlagen für die Gemeindevertretung Zierow finden Sie hier.
Die Zweitwohnungssteuersatzung der Gemeinde Boltenhagen beruht auf dem Landes-Kommunalabgabengesetz M-V (KAG M-V), § 3 KAG M-V.
Auf die Verfahren zur Erhebung kommunaler Steuern ist grundsätzlich die Abgabenordnung anzuwenden, § 12 Abs. 1 KAG M-V, Abweichungen von dem Grundsatz ergeben sich aus § 12 Abs. 2 bis 6 KAG M-V.
Anders als die Kommunalabgabengesetze anderer Länder (Schleswig-Holstein) sieht das KAG M-V nicht ausdrücklich vor, dass Satzungen über Kommunalabgaben mit Rückwirkung in Kraft gesetzt werden können. Dazu die Begründung des Gesetzentwurfs zur Änderung des KAG 2005. Zu dieser Konstellation BVerfG, Entscheidung vom 03.09.2009.
Urteil des Verwaltungsgerichts Schwerin vom 4. 9. 2023 zur Zweitwohnungssteuersatzung Boltenhagen vom 20. September 2016 und vom 18. 12. 2012 auch in der Fassung der Änderungssatzungen vom 19. 1. und 29. 12. 2015.
Urteil des Verwaltungsgerichts Schwerin vom 18. 10. 2023 zur Zweitwohnungssteuersatzung der Stadt Klütz vom 15. 1. 2014 auch in den Änderungsfassungen vom 16. 12. 2014 und 1. 12. 2015.
Beschluss des Verwaltungsgerichts Schwerin vom 31. 8. 2023 zur Rechtswidrigkeit der Satzung der Stadt Klütz über Zweitwohnungssteuer
Zweitwohnungssteuer auch für vermietete Ferienhäuser ?
Zweitwohnungssteuer für auch vermietetes Ferienhaus - Urteil des Oberverwaltungsgerichts Mecklenburg-Vorpommern vom 28. 3. 2023.
