Im November und Dezember 2024 hat das Amt Klützer Winkel für die Gemeinden des Amtes 2250 Bescheide über Zweitwohnungssteuer für die Jahre 2020 bis 2023 verschickt. Dabei wird rückwirkend für vergangene Kalenderjahre eine erheblich höhere Steuer gefordert.
Ab dem Herbst 2025 werden in einer zweiten Welle Bescheide verschickt, mit denen für die Jahre 2021 bis 2024 Zweitwohnungssteuer gefordert wird. Stand April 2025 sollen dem Amt Klützer Winkel 798 Widersprüche / Einsprüche vorliegen (Antworten des Amtes Klützer Winkel auf den Prüfauftrag des Amtsausschusses vom 31. März 2025, Seite 4 f) Die Zahl der Widersprüche dürfte sich mittlerweile auf etwa 1000 erhöht haben.
Es bestehen nicht nur gegen die Satzungen der Gemeinden im Amt Klützer Winkel wegen Zweitwohnungssteuer ab Ende 2023 erhebliche rechtliche Zweifel, die vom Amt Klützer Winkel ab Ende 2024 verschickten Schreiben zur Zweitwohnungssteuer sind auch aus weiteren Gründen rechtlich fragwürdig.


