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Chronologie Zweitwohnungssteuer im Amt Klützer Winkel

 
15. August 2026

Ruhen der Widerspruchsverfahren

Nachdem in Folge zweier Urteile des Verwaltungsgerichts Schwerin vom 18. Juni 2026 gegen das Amt Klützer Winkel wegen Zweitwohnungssteuer (siehe Beitrag unten vom 6. 8. 2026) das Amt Klützer Winkel Berufung beim Oberverwaltungsgericht M-V eingelegt hat, ruhen die entsprechenden Widerspruchsverfahren nach § 12 Abs. 3 Kommunalabgabengesetz M-V. 

§ 12
Anwendung der Abgabenordnung 
....
(3) ...   Ist wegen der Gültigkeit einer Abgabensatzung ein Verfahren bei dem Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern, einem obersten Bundesgericht oder beim Europäischen Gerichtshof anhängig und wird der Widerspruch hierauf gestützt, ruht das Widerspruchsverfahren insoweit bis zu dessen rechtskräftigem Abschluss. Gleiches gilt, wenn bei den genannten Gerichten, den Verwaltungsgerichten des Landes oder dem Bundesverfassungsgericht ein Verfahren wegen einer Rechtsfrage anhängig ist, die in einem Widerspruchsverfahren entscheidungserheblich ist. ....  . Das Ruhen ist dem Widerspruchsführer mitzuteilen. Das Widerspruchsverfahren ist fortzusetzen, wenn der Widerspruchsführer dies beantragt oder die abgabenberechtigte Körperschaft dies dem Widerspruchsführer mitteilt.

Daher verschickt das Amt Klützer Winkel zur Zeit folgende Schreiben:

IMG 202608151

Damit tritt letztlich das ein, was ich seit Anfang 2025 mit der Durchführung von Musterverfahren nach § 12 Abs. 3 KAG M-V vorgeschlagen habe: in wenigen Verfahren werden die zentralen Rechtsfragen gerichtlich geklärt und danach werden alle Widerspruchsverfahren entschieden, ohne dass alle Betroffenen vollständige Widerspruchsverfahren und Klageverfahren durchführen müssen. 

 

11. August 2026

NDR 10 8 2026 Zweitwohnungssteuer Boltenhagen

 
8. August 2026

Ostsee-Zeitung

Amt Klützer Winkel in Mecklenburg darf Zweitwohnungssteuer nicht rückwirkend erhöhen.

 

6. August 2026

Das Verwaltungsgericht Schwerin hat die Satzungen über Zweitwohnungssteuer in den Gemeinden des Amtes Klützer Winkel für rechtswidrig erklärt . 
Rechtswirdrig war auch die nachträgliche Änderung von bestandskräftigen Bescheiden über Zweitwohnungssteuer ohne die dafür gesetzlich erforderlichen Voraussetzungen und Begründungen.

Am 18. Juni 2026 hat das Verwaltungsgericht Schwerin in zwei Urteilen zu Zweitwohnungssteuer in Gemeinden des Amtes Klützer Winkel die Satzungen über Zweitwohnungssteuer für unwirksam erklärt und auch das Verwaltungshandeln des Amtes Klützer Winkel für rechtswidrig erklärt.

Die Gerichtsentscheidungen sind erst jetzt öffentlich geworden.

https://www.landesrecht-mv.de/bsmv/document/NJRE001649909 
https://www.landesrecht-mv.de/bsmv/document/NJRE001649910

Das Verwaltungsgericht Schwerin hat in dem Verfahren 6 A 3526/25 SN mit ausführlicher und mehrfacher Begründung den Steuermaßstab der Satzungen für rechtswidrig erklärt, da dieser nicht geeignet sei, die Besteuerungsgrundlage („Aufwand“) sachgerecht abzubilden.

In dem Verfahren 6 A 92/26 SN hat das Verwaltungsgericht Schwerin festgestellt, dass sog. „bestandskräftige“ Bescheide über Zweitwohnungssteuer ohne besondere, gesetzlich vorgesehene Gründe nicht mit Rückwirkung geändert werden dürfen. Wenn Zweitwohnungssteuerpflichtige gegen einen Steuerbescheid kein Rechtsmittel eingelegt hat, dann darf die Steuer später nur noch ganz ausnahmsweise mit Rückwirkung geändert werden.

Dieses hat das Amt Klützer Winkel aber ohne Begründung in über 2000 Fällen auf für die Betroffenen völlig intransparente Weise gemacht.

Die Entscheidungen des Verwaltungsgerichts Schwerin sind noch nicht rechtskräftig. 
Das Verwaltungsgericht Schwerin hat seine Entscheidungen allerdings sehr ausführlich begründet und die Rechtswidrigkeit des Steuermaßstabs in den Satzungen über Zweitwohnungssteuer unter mehreren Aspekten begründet.
Daneben wird vom Verwaltungsgericht auch die Rechtswidrigkeit der Art und Weise festgestellt, so dann auch aus diesem weiteren Grund davon auszugehen ist, dass die Bescheide des Amtes Klützer Winkel für die Jahre 2020 bis 2023 über die rückwirkende Erhöhung der Zweitwohnungssteuer rechtswidrig sind.
Daher besteht eine hohe Wahrscheinlichkeit dafür, dass diese Entscheidungen vor dem OVG M-V Bestand haben werden.

 
15. Juni 2026

Das Amt Klützer Winkel hat auf seiner Internetseite FAQ Zweitwohnungssteuer veröffentlicht.
- Fragen und Antworten-Zweitwohnungssteuer -
Dabei wird auch auf organisatorische Entwicklungen im Amt bei der Bearbeitung von Widersprüchen gegen die rückwirkende Erhebung von Zweitwohnungssteuer ab Herbst 2023 eingegangen.
https://www.kluetzer-winkel.de/seite/874480/faq-zweitwohnungssteuer.html

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Presseberichterstattung Zweitwohnungssteuer im Amt Klützer Winkel

Ostsee-Zeitung vom 4. 6. 2026

Kurzbericht des NDR vom 29. 12. 2025

Bericht der Ostsee-Zeitung vom 29. / 30. 12. 2025

Bericht der Ostsee-Zeitung vom 2. 8 2025

Bericht der Ostsee-Zeitung vom 28. 7. 2020

Bericht der Ostsee-Zeitung vom 3. 2. 2025

Bericht der Ostsee-Zeitung vom 15. 1. 2025

Bericht der Ostsee-Zeitung vom 28. 12. 2024

Bericht der Ostsee-Zeitung vom 14. 12. 2024

Bericht in der Ostsee-Zeitung vom 1. 12. 2024

Die Artikel sind hinter einer Bezahlschranke. Auf Nachfrage kann ich im Einzelfall die Artikel zur Verfügung stellen.

 

Post vom Amt Klützer Winkel zu Zweitwohnungssteuer.

Was tun?
 

- Widerspruch einlegen.
Schriftform eines Widerspruchs.
Musterverfahren nach § 12 (3) KAG M-V
- Zahlungspflicht trotz Widerspruch?
- Antrag auf Aussetzung der Vollziehung stellen und begründen und zunächst nicht zahlen.
- Untätigkeitsklage

 

 Rechtsbehelf gegen Bescheide über Zweitwohnungssteuer:

 Widerspruch mit Frist 1 Monat,   Rechtsgrundlage §§ 68 ff VwGO, § 70 Abs. 1 VwGO

Fehlt einem Verwaltungsakt die erforderliche Begründung oder ist die erforderliche Anhörung unterblieben und ist dadurch die rechtzeitige Anfechtung des Verwaltungsakts versäumt worden, so gilt die Versäumung der Rechtsbehelfsfrist als nach § 126 Abs. 3 AO nicht verschuldet. Hier ist eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand möglich, § 110 AO, § 32 VwVfG und § 60 Abs. 1 VwGO in Verbindung mit § 70 Abs. 2 VwGO.

Wie man einen Widerspruch form- und fristgerecht einlegt und begründet, steht hier mit einem Musterformular...Ein Widerspruch muss schriftlich (§ 70 Abs. 1 VwGO) , also mit Papierbrief und Unterschrift eingelegt werden, eine E-Mail oder ein eingescannter Brief reicht nicht aus.
Das Amt Klützer Winkel hat Anfang 2026 dazu folgenden Text verschickt.
Bildschirmfoto vom 2026 06 03 07 37 19

Ist die Rechtsbehelfsbelehrung fehlerhaft, beträgt die Widerspruchsfrist nicht einen Monat, sondern ein Jahr, § 58 VwGO.

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Unzulässige Rückwirkung

Unzulässige rückwirkende Erhöhung der Zweitwohnungssteuer

Das Verwaltungsgericht Schwerin hat in seiner Entscheidung vom 18. Juni 2025 - 6 A 3526/25 SN - die Zulässigkeit der Rückwirkung bejaht (worauf es aber im Ergebnis nicht ankam). 
https://www.landesrecht-mv.de/bsmv/document/NJRE001649909

Dieses ist m. E. zweifelhaft. 

Die Rechtswidrigkeit ergibt sich daraus, dass die Satzung unzulässiger Weise eine gezielt beabsichtigte rückwirkende Erhöhung der Zweitwohnungssteuer ab dem Jahr 2020 zur Folge hat. Die Absicht einer nachträglichen Erhöhung ergibt sich aus den Unterlagen zur Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung Boltenhagen vom 14. 12. 2023.

Siehe dazu die Berechnung der prognostizierten Auswirkungen der neuen Satzung über Zweitwohnungssteuer in der Beschlussvorlage für die Gemeindevertretung Boltenhagen vom 28. 11. 2023 BV/12/23/217 öffentlich Seite 16 ff (Anlage 1).

Hier liegt eine "echte Rückwirkung" mit einer Verletzung des verfassungsrechtlich gebotenen Vertrauensschutzes vor.

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Zweitwohnungssteuer: Widerspruchs- und Klage-Begründung

Textbausteine für die Begründung eines Widerspruchs und eines Antrags auf Aussetzung der Vollziehung gegen ein Schreiben / einen Bescheid über Zweitwohnungssteuer vom Amt Klützer Winkel.

Hinweise zur Form eines Widerspruchs finden Sie hier.

Der nachfolgende Text betrifft Schreiben / Bescheide über Zweitwohnungssteuer in der hier dargestellten Fassung.  In ab Herbst 2025 versandten Schreiben / Bescheiden ist der Berechnung der Steuer ein einleitender Satz über die "Steuerfestsetzung" vorangestellt. 

Der nachfolgende Text berüchsichtigt nicht eine Konstellation, in der ein Pflicht zur Zahlung von Zweitwohnungssteuer nicht besteht, weil eine Eigennutzung für mehr als zwei Monate ausgeschlossen ist, vgl. § 4 Abs 4 der Satzung über Zweitwohnungssteuer Boltenhagen vom 14. 12. 2023.    Siehe auch hier.
In solchen Fällen sollte die Argumentation erwweitert werden um einen Verstoß gegen § 4 Abs. 4 der Zweitwohnungssteuersatzung.

Der nachfolgende Text wird rein informatorisch / nachrichtlich ohne jede Verantwortung für die Richtigkeit der Argumentation veröffentlicht. 

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Zweitwohnungssteuer in Boltenhagen und im Klützer Winkel, Nordwestmecklenburg

Lupe

Im November und Dezember 2024 hat das Amt Klützer Winkel für die Gemeinden des Amtes 2250 Bescheide über Zweitwohnungssteuer für die Jahre 2020 bis 2023 verschickt. Dabei wird rückwirkend für vergangene Kalenderjahre eine erheblich höhere Steuer gefordert. 

Ab dem Herbst 2025 werden in einer zweiten Welle Bescheide verschickt, mit denen für die Jahre 2021 bis 2024 Zweitwohnungssteuer gefordert wird. Stand April 2025 sollen dem Amt Klützer Winkel 798 Widersprüche / Einsprüche vorliegen (Antworten des Amtes Klützer Winkel auf den Prüfauftrag des Amtsausschusses vom 31. März 2025, Seite 4 f) Die Zahl der Widersprüche hat sich mittlerweile auf über 1300 erhöht.

Es bestehen nicht nur gegen die Satzungen der Gemeinden im Amt Klützer Winkel wegen Zweitwohnungssteuer ab Ende 2023 erhebliche rechtliche Zweifel, die vom Amt Klützer Winkel ab Ende 2024 verschickten Schreiben zur Zweitwohnungssteuer sind auch aus weiteren Gründen rechtlich fragwürdig. 

Gliederung
Transparenz erforderlich
Rechtmäßigkeit der Steuerbescheide?
Formelle Rechtmäßigkeit der "Bescheide" über Zweitwohnungssteuer
Liegen Steuerverwaltungsakte vor?
Steuerbescheide für vergangene Kalenderjahre zulässig? Festsetzungsfrist
Anhörung und Begründung ordnungsgemäß?
rückwirkende Änderung von Bescheiden über Zweitwohnungssteuer
Wirksamkeit der Rechtsgrundlage - ist die Satzung über Zweitwohnungssteuer vom Dezember 2023 rechtmäßig?
Satzung über Zweitwohnungssteuer mit Rückwirkung und Erhöhung der Steuer zulässig?
Steuermaßstab rechtmäßig?
Weitere materielle Rechtmäßigkeit der "Bescheide" über Zweitwohnungssteuer? 
Ausschluss der Eigennutzung für mehr als zwei Monate (§ 4 Abs. 4  der Satzungen)

Einzugsermächtigung / Zahlungsfrist

Rechtsgrundlagen - Texte, Fundstellen

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