15. August 2026
Ruhen der Widerspruchsverfahren
Nachdem in Folge zweier Urteile des Verwaltungsgerichts Schwerin vom 18. Juni 2026 gegen das Amt Klützer Winkel wegen Zweitwohnungssteuer (siehe Beitrag unten vom 6. 8. 2026) das Amt Klützer Winkel Berufung beim Oberverwaltungsgericht M-V eingelegt hat, ruhen die entsprechenden Widerspruchsverfahren nach § 12 Abs. 3 Kommunalabgabengesetz M-V.
§ 12
Anwendung der Abgabenordnung
....
(3) ... Ist wegen der Gültigkeit einer Abgabensatzung ein Verfahren bei dem Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern, einem obersten Bundesgericht oder beim Europäischen Gerichtshof anhängig und wird der Widerspruch hierauf gestützt, ruht das Widerspruchsverfahren insoweit bis zu dessen rechtskräftigem Abschluss. Gleiches gilt, wenn bei den genannten Gerichten, den Verwaltungsgerichten des Landes oder dem Bundesverfassungsgericht ein Verfahren wegen einer Rechtsfrage anhängig ist, die in einem Widerspruchsverfahren entscheidungserheblich ist. .... . Das Ruhen ist dem Widerspruchsführer mitzuteilen. Das Widerspruchsverfahren ist fortzusetzen, wenn der Widerspruchsführer dies beantragt oder die abgabenberechtigte Körperschaft dies dem Widerspruchsführer mitteilt.
Daher verschickt das Amt Klützer Winkel zur Zeit folgende Schreiben:

Damit tritt letztlich das ein, was ich seit Anfang 2025 mit der Durchführung von Musterverfahren nach § 12 Abs. 3 KAG M-V vorgeschlagen habe: in wenigen Verfahren werden die zentralen Rechtsfragen gerichtlich geklärt und danach werden alle Widerspruchsverfahren entschieden, ohne dass alle Betroffenen vollständige Widerspruchsverfahren und Klageverfahren durchführen müssen.
11. August 2026
8. August 2026
6. August 2026
Das Verwaltungsgericht Schwerin hat die Satzungen über Zweitwohnungssteuer in den Gemeinden des Amtes Klützer Winkel für rechtswidrig erklärt .
Rechtswirdrig war auch die nachträgliche Änderung von bestandskräftigen Bescheiden über Zweitwohnungssteuer ohne die dafür gesetzlich erforderlichen Voraussetzungen und Begründungen.
Am 18. Juni 2026 hat das Verwaltungsgericht Schwerin in zwei Urteilen zu Zweitwohnungssteuer in Gemeinden des Amtes Klützer Winkel die Satzungen über Zweitwohnungssteuer für unwirksam erklärt und auch das Verwaltungshandeln des Amtes Klützer Winkel für rechtswidrig erklärt.
Die Gerichtsentscheidungen sind erst jetzt öffentlich geworden.
https://www.landesrecht-mv.de/bsmv/document/NJRE001649909
https://www.landesrecht-mv.de/bsmv/document/NJRE001649910
Das Verwaltungsgericht Schwerin hat in dem Verfahren 6 A 3526/25 SN mit ausführlicher und mehrfacher Begründung den Steuermaßstab der Satzungen für rechtswidrig erklärt, da dieser nicht geeignet sei, die Besteuerungsgrundlage („Aufwand“) sachgerecht abzubilden.
In dem Verfahren 6 A 92/26 SN hat das Verwaltungsgericht Schwerin festgestellt, dass sog. „bestandskräftige“ Bescheide über Zweitwohnungssteuer ohne besondere, gesetzlich vorgesehene Gründe nicht mit Rückwirkung geändert werden dürfen. Wenn Zweitwohnungssteuerpflichtige gegen einen Steuerbescheid kein Rechtsmittel eingelegt hat, dann darf die Steuer später nur noch ganz ausnahmsweise mit Rückwirkung geändert werden.
Dieses hat das Amt Klützer Winkel aber ohne Begründung in über 2000 Fällen auf für die Betroffenen völlig intransparente Weise gemacht.
Die Entscheidungen des Verwaltungsgerichts Schwerin sind noch nicht rechtskräftig.
Das Verwaltungsgericht Schwerin hat seine Entscheidungen allerdings sehr ausführlich begründet und die Rechtswidrigkeit des Steuermaßstabs in den Satzungen über Zweitwohnungssteuer unter mehreren Aspekten begründet.
Daneben wird vom Verwaltungsgericht auch die Rechtswidrigkeit der Art und Weise festgestellt, so dann auch aus diesem weiteren Grund davon auszugehen ist, dass die Bescheide des Amtes Klützer Winkel für die Jahre 2020 bis 2023 über die rückwirkende Erhöhung der Zweitwohnungssteuer rechtswidrig sind.
Daher besteht eine hohe Wahrscheinlichkeit dafür, dass diese Entscheidungen vor dem OVG M-V Bestand haben werden.
15. Juni 2026
Das Amt Klützer Winkel hat auf seiner Internetseite FAQ Zweitwohnungssteuer veröffentlicht.
- Fragen und Antworten-Zweitwohnungssteuer -
Dabei wird auch auf organisatorische Entwicklungen im Amt bei der Bearbeitung von Widersprüchen gegen die rückwirkende Erhebung von Zweitwohnungssteuer ab Herbst 2023 eingegangen.
https://www.kluetzer-winkel.de/seite/874480/faq-zweitwohnungssteuer.html



