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Chronologie

Chronologie Zweitwohnungssteuer im Amt Klützer Winkel

  

24. 7. 2025

Gespräch mit Bürgermeister Wardecki und der Leiterin der Amtsverwaltung Klützer Winkel

Herr Bürgermeister Wardecki hat sich in dem Gespräch zur Sache nicht geäußert, sondern eine moderierende Rolle eingenommen. Inwieweit Herr Wardecki in dieser ganzen Angelegenheit für sich eine Führungsaufgabe als Bürgermeister sieht, bleibt mir unklar. 
Zur Sache erklärte Frau Adam, dass mit einer Entscheidung über Widersprüche in den nächsten Wochen zu rechnen sei. Konkreter wollte sich Frau Adam nicht äußern. In dem für die Zweitwohnungssteuer zuständigen Fachbereich des Amtes gäbe es Krankheitsfälle. 
Die Durchführung von Musterverfahren zu den vielen Widersprüchen und zu etwaigen späteren Klageverfahren lehnte Frau Adam ab. Musterverfahren brächten für die Verwaltung des Amtes keine Vorteile und außerdem müssten Details der Einzelfälle der Widersprüche individuell berücksichtigt werden. Ich habe kurz versucht, die Antworten der Amtsverwaltung in der Vorlage „Prüfauftrag aus der Sitzung des Amtsausschusses des Amtes Klützer Winkel vom 31. März 2025“ zu hinterfragen, ohne aber von Frau Adam substantielle inhaltliche Antworten zu erhalten.  Siehe dazu meinen Stellungnahmen zu den Antworten des Amtes. Meine Stellungnahme habe ich Herrn Wardecki und Frau Adam übergeben. 
Gesonderte Entscheidungen zu den Anträgen auf Aussetzung der Vollziehung sind offensichtlich nicht beabsichtigt. 
Auf meine kritischen Bemerkungen, dass es eine erhebliche Ungleichbehandlung bei der Zweitwohnungssteuer gäbe, weil viele Inhaber von Zweitwohnungen keine Steuerbescheide bekommen hätten, ging Frau Adam nur im Hinblick auf die Arbeitsüberlastung im Amt Klützer Winkel  ein. Frau Adam erklärte, es läge keine Ungleichbehandlung vor, weil die Amtsverwaltung diese Sachlage wegen Überforderung nicht zu verantworten habe.

Im Übrigen äußerte Frau Adam sich kritisch, dass die vielen Anrufe in Angelegenheiten der Zweitwohnungssteuer und Berichte an die Kommunalaufsicht u. a. wegen der Petitionen eine erhebliche Belastung für die Mitarbeiterinnen der Amtsverwaltung seien.

Mein Eindruck ist, dass
auf die bisherige Argumentation in juristischer Hinsicht und im Hinblick auf ein transparentes, bürgerfreundliches Verhalten der Verwaltung nicht eingegangen wird,
es aus der Sicht der Leitungen der Gemeinden und der Amtsverwaltung vor allem darauf ankommt, Einnahmen aus der Zweitwohnungssteuer zu erzielen ohne Rücksicht darauf, ob das Vorgehen und die Satzungen rechtmäßig war bzw. ist.
Dabei wird vor allem auf diejenigen abgestellt, die bisher keinen Widerspruch eingelegt haben und die trotz Widerspruch gezahlt haben. Es wird darauf gehofft, dass nur wenige gegen ablehnende Widerspruchsentscheidungen klagen werden (siehe die Antworten auf die Prüffragen des Amtsausschusses vom 31. 3. 2025).

23. 7. 2025

Kalkhorst:  Beschluss über den Abschluss eines öffentlich-rechtlichen Vertrags zwischen dem Amt Klützer Winkel und der Gemeinde Kalkhorst zur Bearbeitung der Zweitwohnungssteuer der Gemeinde Kalkhorst 
https://kluetzer-winkel.sitzung-mv.de/public/vo020

23. 6. 2025

Amtsausschuss des Amtes Klützer Winkel,

Bericht der Amtsvorsteherin über wichtige Angelegenheiten des Amtes mit Ausführungen zur Zweitwohnungssteuer
unter anderem:
"Stand Zweitwohnungssteuer:
• Boltenhagen, Hohenkirchen, Kalkhorst, Klütz – Hauptveranlagung erfolgt (Bescheide nur für unproblematische Fälle für 2025)
• Abfordern der Erklärungen für die restlichen Bescheide ab Juli (Anhörungsschreiben werden besser an die Empfänger wie Eigentümer, Mieter, Kapitalanleger etc. angepasst – dadurch evtl. weniger Rückfragen)
• Reihenfolge bei Versand der Bescheide erfolgt nach Schweregrad von leicht zu schwer
• Zeitlicher Beginn der Bearbeitung ist etwa wie letztes Jahr – es wird alles getan um Verjährungen zu vermeiden, sie können aber entstehen
• Widersprüche: über 700 – bisher keine Bearbeitung und auch weiterhin keine Bearbeitung möglich"

Beschlüsse zu dem öffentlich-rechtlichen Verträgen des Amtes mit dem Gemeinden zur Bearbeitung der Zweitwohnungssteuer

https://kluetzer-winkel.sitzung-mv.de

19. 6. 2025

Boltenhagen:  Die Gemeindevertretung Boltenhagen beschließt den Abschluss eines öffentlich-rechtlichen Vertrags zwischen dem Amt Klützer Winkel und der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen zur Bearbeitung der Zweitwohnungssteuer der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen -  Vorgang im Bürgerinformationssystem Amt Klützer Winkel

....."Mit der der Erhebung der Zweitwohnungssteuer für diese fünf Gemeinden ist ein erhebliches und außergewöhnlich hohes Arbeitsaufkommen verbunden, welches mit dem vorhandenen
Personal nicht bewältigt werden kann. .... Die voraussichtlichen Personalkosten (Arbeitgeber-Brutto) für die Gemeinde Ostseebad Boltenhagen belaufen sich auf etwa 371.175,00 €. Diese Kosten beziehen sich auf einen Anteil von 5,52 Vollbeschäftigteneinheit (VbE) der Entgeltgruppe 8 Stufe 2 und einen Anteil von ~ 0,77 VbE (30 h/Woche) der Entgeltgruppe 6 Stufe 2......"
https://kluetzer-winkel.sitzung-mv.de/public/vo020?V

lesenswert: Antworten der Amtsverwaltung Klützer Winkel auf den Prüfauftrag aus der Sitzung des Amtsausschusses des Amtes Klützer Winkel vom 31. März 2025 - Hier wird zu vielen Fragen die Widerspruchsverfahren betreffend eingegangen. Dieses Schreiben des Amtes ist gleichlautend in allen Gemeindevertretungen des Amtes Klützer Winkel im Rahmen der Beratungen zum Abschluss eines öffentlich-rechtlichen Vertrages zur Bearbeitung der Zweitwohnungssteuer im Juni 2025 behandelt worden. 
https://kluetzer-winkel.sitzung-mv.de/public/vo020?0

16. 6. 2025

Stadt Klütz:  Beschluss über den Abschluss eines öffentlich-rechtlichen Vertrags zwischen dem Amt Klützer Winkel und der Stadt Klütz zur Bearbeitung der Zweitwohnungssteuer der Stadt Klütz
https://kluetzer-winkel.sitzung-mv.de/public/to020?TOLFDNR=150062&SILFDNR=5823

10. 6. 2025

Kalkhorst:  Beschluss über den Abschluss eines öffentlich-rechtlichen Vertrags zwischen dem Amt Klützer Winkel und der Gemeinde Kalkhorst zur Bearbeitung der Zweitwohnungssteuer der Gemeinde Kalkhorst
https://kluetzer-winkel.sitzung-mv.de/public/to020

4. 6. 2025

Zierow:  Beschluss über den Abschluss eines öffentlich-rechtlichen Vertrags zwischen dem Amt Klützer Winkel und der Gemeinde Zierow zur Bearbeitung der Zweitwohnungssteuer der Gemeinde Zierow
https://kluetzer-winkel.sitzung-mv.de/public/to020

27. 5. 2025

Hohenkirchen:  Beschluss über den Abschluss eines öffentlich-rechtlichen Vertrags zwischen dem Amt Klützer Winkel und der Gemeinde Hohenkirchen zur Bearbeitung der Zweitwohnungssteuer der Gemeinde Hohenkirchen
https://kluetzer-winkel.sitzung-mv.de/public/to020

21. 5. 2025

Bisher keine weiteren Terminvorschläge oder Reaktionen des Amtes oder des Bürgermeisters zu einem Gesprächstermin im Mai 2025.
E-Mail von der Leitenden Verwaltungsbeamtin des Amtes Klützer Winkel, dass ein Termin erst zu einem späteren Zeitpunkt möglich ist.

14. 5. 2025

E-Mail von Bürgermeister Wardecki: „da ich leider in allen genannten Terminvorschlägen (auch zusätzlich zur Sprechstunde) gebunden bin, frage ich diese bei den beiden Stellvertretern ab. Wir melden uns dazu kurzfristig zurück.“

12. 5. 2025

E-Mail von Frau Adam mit Terminvorschlag für den 2. 6. 2025 17 Uhr.

E-Mail-Antwort, dass ich an dem Termin wegen einer lange geplanten längeren Reise verhindert bin und ich um einem Termin zwischen dem 20. 5. und dem 27. 5. bitte, vier konkrete Terminvorschläge meinerseits..

10. 5. 2025

E-Mail von mir an Frau Adam und Bürgermeister Wardecki, dass ich am 19. 5. 2025 wegen einer Auslandsreise verhindert bin.

9. 5. 2025

E-Mail von der Leitenden Verwaltungsbeamtin des Amtes, Frau Adam, mit einem Terminvorschlag für ein Gespräch auf meine Bitte vom 17. 1. 2025 hin für den 19. 5. 2025 17 bis 18 Uhr.

8. 5. 2025

Vom Petitionsausschuss des Landtags wird mir auf telefonische Nachfrage die Stellungnahme des Innenministeriums zur Petition zugesandt. Die Stellungnahme des Innenministeriums ist dem Petitionsausschuss am 1. 4. 2025 zugesandt worden.

Die Mitarbeiterin des Sekretariats des Petitionsausschusses erklärt mir, die Stellungnahme sei mir schon vor etwa drei Wochen per Post zugesandt worden, es habe aber wohl einen Adressierungsfehler gegeben.

Die Stellungnahme des Innenministeriums M-V an den Petitionsausschuss des Landtags M-V enthält keinerlei inhaltliche Stellungnahme zur Rechtmäßigkeit der Zweitwohnungssteuerbescheides oder zur Zweitwohnungssteuersatzung und auch nicht zur Frage eines Musterverfahrens nach § 18 Abs. 3 KAG. Die Stellungnahme referiert nur den Sachverhalt, der dem Petitionsausschuss ohnehin vorliegt.

24. 4. 2025

Bürgermeisterrunde Amt Klützer Winkel, Problematik Zweitwohnungssteuer, keine öffentlichen Informationen dazu

Quelle: https://kluetzer-winkel.sitzung-mv.de/public/wicket/resource/org.apache.wicket.Application/doc1210998.pdf

31. 3. 2025

Sitzung des Amtsausschusses des Amtes Klützer Winkel in Zierow. Der Landrat des Landkreises NWM ist anwesend. Sowohl Bürgermeister Wardecki als auch sein Stellvertreter sowie weitere BürgermeisterInnen anderer Gemeinden des Amtes und die Leitende Verwaltungsbeamtin des Amtes Adam sind anwesend.
6 Betroffene sind zur Sitzung angereist und fordern in der Einwohnerfragestunde zu Beginn der Ausschusssitzung Aufklärung zu den Fragen rund um die Bescheide mit der rückwirkenden Erhebung der Zweitwohnungssteuer.
Auf die Frage, wann denn endlich mit Antworten und insbesondere mit dem Mitte Januar erbeteten Gespräch zu rechnen sei, erklärt Frau Adam, die Angelegenheit müssen noch geprüft werden und mit einem Gesprächstermin sei Ende April 2025 zu rechnen. 
140 Betroffene aus Gemeinden im Amt Klützer Winkel haben sich für ein gemeinsames Vorgehen gemeldet.

Siehe hierzu die Niederschrift  über die Sitzung des Amtsausschusses, auch zur Einwohnerfragestunde: 
https://kluetzer-winkel.sitzung-mv.de/

24. 2. 2025

Eingangsbestätigung zur Petition vom 28. 1. 2028 mit dem Hinweis, dass mir eine Stellungnahme des Innenministeriums M-V zugesandt werden wird.

1. 2. 2025

90 Betroffene aus Gemeinden im Amt Klützer Winkel haben sich für ein gemeinsames Vorgehen gemeldet.

Fünfter Artikel in der Ostsee-Zeitung zum Thema Zweitwohnungssteuer im Amt Klützer Winkel mit Bezug auf Aufruf an alle Betroffenen.

28. 1. 2028

Petition an den Landtag Mecklenburg-Vorpommern zum Thema Zweitwohnungssteuer im Amt Klützer Winkel mit ausführlicher Begründung

27. 1. 2025

Gespräch mit Bürgermeister Wardecki in der Bürgermeistersprechstunde zum Thema Zweitwohnungssteuer in Boltenhagen mit Übergabe eines Briefes mit den wesentlichen Kritikpunkten. Das Gespräch brachte keinerlei Aufklärung. Herr Wardecki äußerte sich nicht inhaltlich oder zum Verfahren und erklärte lediglich, den Brief an die Amtsverwaltung weiterzugeben und die Angelegenheit mit dem Amt Klützer Winkel besprechen zu wollen. Zu dem Thema solle es ein Gespräch mit der Leitenden Verwaltungsbeamtin und ihm geben. Keinerlei Angabe zum Zeitpunkt.

22. 1. 2025

Die Bürgermeister der Gemeinden im Amt Klützer Winkel beraten zum Thema Zweitwohnungssteuer.
Instagram-Post von Bürgermeister Wardecki: „ Arbeitsberatung mit den Bürgermeistern des Amtes Klützer Winkel zum aktuellen Stand der Abarbeitung der Zweitwohnungssteuerbescheide durch das Amt Klützer Winkel“.

17. 1. 2025

E-Mail an die leitende Verwaltungsbeamtin Amt Klützer Winkel mit der Bitte um einen Gesprächstermin.

 17. 1. 2025

Telefonische Bitte bei der Amtsverwaltung um einen Gesprächstermin mit der leitenden Verwaltungsbeamtin.

15. 1. 2025

Antrag an das Amt Klützer Winkel auf Durchführung eines Musterverfahrens nach § 18 Abs. 3 Kommunalabgabengesetz.

15. 1. 2025

Bericht in der Ostseezeitung "Nachgeforderte Zweitwohnungssteuer: „Boltenhagener will mit anderen klagen" mit Aufruf und Veröffentlichung der E-Mail-Adresse Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

13. 1. 2025

Eingangsbestätigung des Amtes Klützer Winkel zu meinem Widerspruch. " Widersprüche werden in der Reihenfolge des Einganges bearbeitet." Keine Reaktion auf mein Gesprächsangebot.

7. 1. 2025

E-Mail an das Amt Klützer Winkel mit dem Vorschlag, Musterverfahren durchzuführen und Vorschlag für ein klärendes Gespräch.

7. 1. 2025

Ausführliche Begründung des Widerspruchs und des Antrags auf Aussetzung der Vollziehung

Ergänzend folgende Mail an das Amt Kützer Winkel:

"Darüber hinaus schlage ich Folgendes vor:
Wie der Presse zu entnehmen war, liegen bereits Hunderte von Einsprüchen gegen Schreiben über Zweitwohnungssteuer vor. Es sollten daher einige wenige Einspruchsverfahren herausgesucht und als Musterverfahren schnell und mit aussagekräftiger Begründung entschieden werden. Andere Verfahren sollten so lange ruhen, alle Beteiligten werden klar verständlich informiert. Wenn das Amt Klützer Winkel an den „Bescheiden“ festhalten will, werden sich wohl etliche Zweitwohnungsinhaber an das Verwaltungsgericht Schwerin wenden. Diese Gerichtsverfahren werden voraussichtlich eine Weile dauern, evtl. gibt es Berufungsverfahren vor dem OVG M-V.
Alle Beteiligten, auch das Amt Klützer Winkel, könnten so Arbeit, Ärger und Kosten sparen.

Bitte nicht Hunderte von Einspruchsentscheidungen in chronologischer Reihenfolge, aber ungewisser Zeit und dann viele Gerichtsverfahren unter Beteiligung von vielen Rechtsanwälten und Steuerberatern.

Gerne stehe ich für ein Gespräch zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen"

2. 1. 2025

E-Mail an Bürgermeister Wardecki :

Mein Anliegen ist das Thema Zweitwohnungssteuer, von dem nicht nur Auswärtige, sondern auch einige Bürger mit mittlerweile Hauptwohnsitz in Boltenhagen und den anderen Gemeinden des Amtes Klützer Winkel betroffen sind. Ich bin auch betroffen.
Ich habe mir die Angelegenheit genauer angesehen und halte die neue Satzung mit rückwirkender Erhöhung der Zweitwohnungssteuer für rechtswidrig und auch das Vorgehen des Amtes Klützer Winkel an mehreren Stellen für rechtswidrig und sehr fragwürdig. Entsprechend habe ich Einspruch eingelegt und Aussetzung der Vollziehung beantragt.
Laut Ostsee-Zeitung hat das Amt 2250 Bescheide verschickt, es sollen schon über 380 Einsprüche gegen die Bescheide vorliegen.
Für alle Betroffenen sehr unbefriedigend ist die völlige Intransparenz des Vorgehens des Amtes, das ja hier für die Gemeinden handelt. Wenn das Amt für die Gemeinden so weiter agiert, drohen sehr viel Ärger, Frustration und Kosten für alle Beteiligten.
Wie Ärger, Frustration und Kosten auch für das Amt reduziert werden können, darüber würde ich gerne mit dir persönlich reden.
Es wäre schön, wenn du dafür einen Terminvorschlag machen würdest,....

28. 12. 2024

Bericht der Ostsee-Zeitung: In der Adventszeit haben im Klützer Winkel viele Hausbesitzer Post

erhalten, mit der von ihnen Zweitwohnungssteuer für die vergangenen vier Jahre

nachgefordert wird. Etwa 2250 Bescheide wurden in dem Zusammenhang

verschickt. Der Widerstand dagegen ist groß. Etwa 380 Beschwerden und

Widersprüche gegen die Forderungen sind inzwischen bei der Amtsverwaltung in

Klütz eingegangen.

Weihnachtstage 2024

Eine Betroffene reicht beim Landtag Mecklenburg-Vorpommern gegen das Agieren des Amtes eine Petition beim Landtag Mecklenburg-Vorpommern ein.

23. 12. 2024

Widerspruch gegen Schreiben vom 9. 12. 2024 und Antrag auf Aussetzung der Vollziehung.

4. 12. 2024

Beantwortung des Schreibens des Amtes "Anhörung..." unter Hinweis darauf, dass für die Jahre 2023 und früher bestandskräftige Bescheide zur Zweitwohnungssteuer vorliegen, die nicht ohne weiteres geändert werden können.

14. 12. 2023

Gemeinde Boltenhagen beschließt neue Zweitwohnungssteuersatzung mit Rückwirkung für 2020 bis 2023

14. 11. 2024

Schreiben Amt Klützer Winkel  "Anhörung zur Zweitwohnungssteuer ab 2020"

31. 8. 2023

Entscheidung des VG Schwerin: Satzung über Zweitwohnungssteuer Stadt Klütz in der Fassung vom 1. 12. 2015 ist rechtswidrig wegen eines unzulässigen Steuermaßstabs.

26. 8. 2024

Beantwortung des Schreibens "Überprüfung..." unter Hinweis darauf, dass das ehemalige Ferienhaus alleiniger Hauptwohnsitz ist.

22. 8. 2024

Amt schickt Schreiben "Überprüfung Zweitwohnungssteuer".

Von 2016 bis 2023 wurde Zweitwohnungssteuer gezahlt, ohne die Rechtmäßigkeit zu hinterfragen.

Impressum und Datenschutz

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